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FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen KfW Ergänzungskredit 358 und 359?
- Programmnummer 358 ist der sogenannte "Ergänzungskredit Plus". Er steht privaten Eigentümern offen, die ihre Wohneinheit selbst bewohnen und ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro haben.
- Programmnummer 359 können neben allen anderen Eigentümern auch Eigentümergemeinschaften und Unternehmen nutzen.
Wichtig: In beiden Programmvarianten ist eine KfW-Zuschusszusage und/oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen Voraussetzung für den Ergänzungskredit.
Welche Vorteile bringt der Ergänzungskredit Plus?
Der Ergänzungskredit Plus bringt privaten Eigentümern eine Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. So können sie ihre Sanierung deutlich günstiger finanzieren.
Welches Ergänzungskredit-Programm nutze ich für mein Einfamilienhaus, das ich selbst bewohne?
Wenn das Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro jährlich ist, nutzen Eigentümer den Ergänzungskredit Plus 358.
Was gilt bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wenn die neue Heizung beide Wohneinheiten versorgt?
Für alle Vorhaben, die mehr als eine Wohneinheit umfassen, kann der Ergänzungskredit 359 genutzt werden. Für jede Wohneinheit können Sie maximal 120.000 Euro förderfähige Kosten aufnehmen.
Kann ich den Ergänzungskredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Den KfW-Ergänzungskredit beantragen Eigentümer über eine Bank, Sparkasse oder Versicherung.
Hier können Sie gleich online eine Kreditanfrage für den KfW-Ergänzungskredit 358 stellen!
Kann der Ergänzungskredit auch für alte Zuwendungsbescheide aus den Jahren 2021, 2022 oder 2023 genutzt werden?
Nein. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des BAFA, die nach den seit 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurden (Antragstellung ab 2024).
Wie kann ich 120.000 Euro Ergänzungskredit beantragen, wenn ich nur Zuschusszusagen in Höhe von 90.000 Euro vorliegen habe?
Finanziert werden mit dem Ergänzungskredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der/den vorliegenden Zuschusszusage/n. Kosten, die über diese Zusagen hinaus gehen, können mit dem Ergänzungskredit nicht finanziert werden. Bei mehreren, auch zeitlich getrennten Zuschusszusagen können mehrere Anträge für einen Ergänzungskredit gestellt werden, in Summe maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Kann ich den Ergänzungskredit beantragen, obwohl ich mit der Sanierung schon begonnen habe?
Nein. Der Ergänzungskredit muss vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.
Wie lange habe ich Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen?
Nach der Zuschusszusage haben Eigentümer 12 Monate Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen.
Wie lange ist die Laufzeit des Ergänzungskredits?
Die Laufzeit beträgt 4 bis 35 Jahre.
Wann muss der Ergänzungskredit zurückgezahlt werden?
Das kommt darauf an, welche Form der Finanzierung gewählt wurde:
- Beim Annuitätendarlehen zahlen Eigentümer in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen, danach gleich hohe monatliche Raten.
- Beim endfälligen Darlehen zahlen Eigentümer während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
- Wurde auch der Zuschussbetrag finanziert (Zwischenfinanzierung) muss dieser Betrag spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses an die KfW zurückgezahlt werden.
Kann ich den Ergänzungskredit auch vorzeitig zurückzahlen?
Ja, die vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit (und auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) sowie auch in Teilbeträgen möglich.
Wo finde ich die aktuellen Zins-Konditionen für Ergänzungskredite?
Die aktuellen Konditionen finden Eigentümer immer auf der Programmseite für den Ergänzungskredit bei der KfW.
Kann ich den Ergänzungskredit auch beantragen, wenn ich noch gar keinen Förderantrag für die Heizung bei der KfW stellen kann?
Ja, das ist in der Übergangszeit bei der KfW-Heizungsförderung möglich, allerdings auch erst, wenn die Förderzusage von der KfW für den Zuschuss vorliegt. Bei einem Vorhabensbeginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Bauarbeiten dürfen in der Übergangszeit zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Kann der Ergänzungskredit mit dem Steuerbonus kombiniert werden?
Nein, das ist nicht möglich. Es ist entweder eine Förderung mit Zuschuss/Ergänzungskredit möglich oder der Steuerbonus. Eine Kombination ist für die gleichen Maßnahmen ausgeschlossen.
Kann der Ergänzungskredit auch das KfW-Programm 261 für die Effizienzhaussanierung ergänzen?
Prinzipiell ist das möglich, gilt aber nur für zusätzliche Einzelmaßnahmen, die über KfW oder BAFA separat gefördert werden (Antrag ab 2024) und für die eine Zuschusszusage bzw. ein Zuwendungsbescheid bereits vorliegt. Alle Maßnahmen aber, die in den förderfähigen Kosten des KfW-Programms 261 berücksichtigt werden, können nicht über den Ergänzungskredit beantragt werden (keine Doppelförderung möglich).
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