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Förderung für den barrierefreien Badumbau

Wer bei der Badsanierung auf Barriefreiheit setzt, kann bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Die Förderung über bis zu 50.000 Euro erhalten Hausbesitzer im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Alternativ gibt es im Programm 455-B Zuschüsse. Besonders beliebt ist die Förderung der KfW für den Einbau einer bodengleichen Dusche. Alle Infos und Tipps zur Förderung für Barrierefreiheit im Bad.

Hausbesitzer, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Den Antrag auf  Förderung stellen Hausbesitzer über ihre Hausbank vor der Badsanierung. 

Zuschuss für ein barrierefreies Bad
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm 455-B). Finanziert werden 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 5.000 Euro Zuschuss pro Wohnung sind möglich). Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Alternativ können für den Förderstandard Altersgerechtes Haus Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung).

Technische Mindestanforderungen der KfW für das barrierefreie Bad
Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit.

Diese technischen Mindestanforderungen gelten bei der Förderung:
  • Mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter muss das Bad groß sein. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Dusche) eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein. Die Bewegungsflächen dürfen sich aber überschneiden. Zusätzlich muss der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 0,25 Meter betragen.
  • Eine spätere Nachrüstung von Sicherheitssystemen muss vorbereitet werden.
  • Eine bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag ist Pflicht. Ist das nicht möglich, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer liegen, als der Boden im Bad. Der Übergang sollte möglichst als geneigte Fläche und nicht als Stufe ausgeführt werden.
  • Das Waschbecken muss mindestens 0,48 Meter tief sein und auf der benötigten Höhe montiert werden. Damit das Waschbecken auch im Sitzen genutzt werden kann, muss der Knieraum frei bleiben.
  • Das WC sollte höhenverstellbar sein oder bereits nach dem Bedarf der Nutzer angebracht werden.
  • Die Badewanne darf eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern aufweisen. Alternative: eine Badewanne mit seitlichem Türsteinstieg oder eine Badewanne, die mit einem mobilen Liftsystem unterfahrbar ist.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, die Förderung muss vor Beginn der Badsanierung beantragt werden.
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